Ist der Architektenvertrag ein Dienstvertrag?
In manchen Fällen, wenn es nur um die technische Betreuung des Baus geht, kann der Architektenvertrag jedoch auch ein Dienstvertrag sein. In diesem Fall ist der Architekt nicht zuständig für die Fertigstellung des Gebäudes, sondern nur für bestimmte Dienstleistungen wie beispielsweise die technische Betreuung.
Ist der Architektenvertrag frei verhandelbar?
Der Architektenvertrag unterliegt weitgehend der Vertragsfreiheit und ist frei verhandelbar, ihm liegen jedoch die allgemeinen Vorschriften des BGB zugrunde.
Was sind die formalen Anforderungen an einen Architektenvertrag?
Vereinfacht wurden auch die formalen Anforderungen an einen Architektenvertrag. Es genügt hier die einfache Textform, aus der eine Vereinbarung abgeleitet werden kann. Soll heißen: Es würde genügen, wenn ein Bauherr dem Architekten per E-Mail mitteilt, dass er sein Angebot annehmen möchte.
Was schuldet der Architekt dem Bauherrn?
Nach § 650p Abs. 2 BGB schuldet der Architekt dem Bauherrn eine Planungsgrundlage und eine Kosteneinschätzung. Die Planungsgrundlage dient dabei der Ermittlung der weiteren wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele.